Abtreibungswilligen Frauen muss in jedem Stadium der Schwangerschaft Zuwendung zuteilwerden

Die „Ampel“-Koalition scheint offenbar an einer Neuordnung interessiert, in dem der bisherige § 218 StGB vollständig gestrichen wird. Grund für die Debatte ist insbesondere das von Frauen immer wieder vorgebrachte Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper, das nach Ansicht von feministischen Kreisen dazu berechtigt, zu jedem Zeitpunkt einer Schwangerschaft über einen Abort bestimmen zu dürfen und sich damit auch über den Kompromiss der Fristenregelung hinwegzusetzen. Damit dies auch rechtlich verankert wird, prüft das zuständige Ministerium offenbar gerade Möglichkeiten für eine vollständige Straffreiheit der Abtreibung. Gänzlich unberücksichtigt bleibt dabei nach Ansicht des Leiters der Beratungsstelle „FamilienKnäuel“, Dennis Riehle (Konstanz), dass mit dem Schwangerschaftsabbruch die Geburt eines heranwachsenden Babys verunmöglicht und damit dessen Lebensrecht vollends unbedacht scheint: „Dabei wissen wir aus all den Gesprächen, die wir mit Frauen nach dem Abort geführt haben, dass gerade dieser Umstand auch nach Jahrzehnten noch immer zu Schuldgefühlen führt und ein ständiger Vorwurf in der Seele zurückbleibt. Im Moment des Schwangerschaftsabbruchs denkt die werdende Mutter nur an sich. Aber lange nach der Abtreibung drückt der Stachel des Verlust im Herzen und kaum eine Frau kann solch ein Ereignis ohne traumatische Überreste verwinden“, so der 37-jährige Psychologische Berater. „Zweifelsohne obliegt es nicht der Gesellschaft, sich ethisch und moralisch zu erheben und den Betroffenen Scham einzureden. Viel eher brauchen Frauen und auch Männer im Zuge einer bevorstehenden Elternschaft Zuwendung und Hilfe. Denn gerade bei dem ersten Kind ist die Aussicht auf eine vollständige Veränderung des eigenen Lebensalltages eine Überforderung, für die wir Verständnis aufbringen müssen“, meint Riehle.

Natürlich sei es aber auch Aufgabe von Beratungsstellen, alle Perspektiven aufzuzeigen – und dazu gehört auch, die psychischen und emotionalen Konsequenzen eines Schwangerschaftsabbruchs zu benennen: „Da geht es nicht um Angstmachen, sondern viel eher um die Verantwortung des Außenstehenden, Angebote der Unterstützung deutlich zu machen, um die scheinbare Ausweglosigkeit einer Frau zu relativieren und festzuhalten, dass Familien nicht allein gelassen werden. Es gibt so viele Optionen an finanziellen, personellen und fachkundigen Beistands, sie müssen wir aufzeigen. So kann ein Entscheidungsprozess einerseits ergebnisoffen geführt werden, welcher aber schlussendlich mit Fakten untermauert den Entschluss zur Geburt eines Kindes befördert. Wesentlich bleibt zu allen Momenten der Schwangerschaft die bedingungslose Annahme der Frau mit Nachsicht für ihre Nöte in durchtragender Behutsamkeit“. Dennis Riehle, der auch in Seelsorge ausgebildet ist, unterstreicht gleichzeitig aber auch: „Statt an § 218 StGB zu rütteln, wäre es sehr viel vernünftiger und auch weitsichtiger, an das Pflichtgefühl der Menschen zu einem verantwortungsvolleren und vorausschauenden Geschlechtsverkehr zu appellieren, damit Frauen gar nicht in diese Situation kommen, eine Abtreibung vornehmen lassen zu müssen. Denn ungewollt schwanger wird heute kaum mehr jemand, wenn die vielfältigen Möglichkeiten der Verhütung angewendet würden. Anscheinend muss hier auch in der schulischen Bildung nochmals nachgeholt werden, denn eigentlich hatten wir ja durchaus gedacht, dass wir mittlerweile ausreichend aufgeklärt sind. Aber viel zu oft steht das Ego im Vordergrund, eine gesellschaftliche Entwicklung, die uns Sorgen machen muss, denn sie führt zu ethischen Dammbrüchen. Wenn wir nur noch auf das eigene Wohl blicken und den ungeschützten One-Night-Stand gedankenlos praktizieren, in der Gewissheit, im Zweifel das Ergebnis rückgängig machen zu können, dann wird der eigene Körper zum Spielball von Beliebigkeit und zum reinen Lustobjekt degradiert. Diese Verrohung ist anzusprechen und nicht unter dem Deckmantel von Eigenverantwortlichkeit und Emanzipation totzuschweigen“, sagt Dennis Riehle abschließend.

Die Beratungsstelle „FamilienKnäuel“ ist bundesweit kostenlos unter www.beratung-riehle.de erreichbar.

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