Diplomatenbuch 2 Kommerzielles Wissen

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Buchbeschreibung
In Zeiten zunehmender Krisen, Drangsalierungen und drohender Katastrophen, welche meist durch scheinbar äußere, rechtliche oder finanzielle Ereignisse in das Leben des Individuums treten, waren schon immer ehrenwerte Männer und Weiber vonnöten, die durch das Aufzeigen von Zusammenhängen, Ursachen und Wirkungen zur Lösung der Probleme beitrugen.

Von elementarer Bedeutung ist das Verständnis von den größeren weltlichen Zusammenhängen unseres alltäglichen Lebens. Diese schließen die politischen, rechtlichen, kommerziellen und vertraglichen Positionen von Institutionen und Individuen mit ein.

Angenommen, man wird auf hoher See auf einem Schiff geboren und glaubt jahrelang, dass man sich auf Land befinde. Um mit der Situation angemessen umgehen zu können, ist es jedoch existentiell wichtig, zunächst einmal zu verstehen, dass man sich auf einem Schiff befindet. Man muss verstehen, wie dieses Schiff funktioniert und wie man es steuert. Man muss den Ozean kennen lernen und sich auch der Piraten auf den Gewässern bewusst werden.

Mit diesem Wissen ausgestattet, besteht dann für das Individuum erstmals die Möglichkeit, die Gefahren des Lebens „auf See“ kreativ meistern zu können.

In dem vorliegenden Buch führt uns der Autor in die grundlegenden Regeln des Lebens „auf See“ ein, also in das See- oder Handelsrecht und versucht, den Leser mit Navigationsinstrumenten auszustatten, die hilfreich für ihn sein könnten. Er ermutigt den Leser, sich auf sich selbst zu verlassen, auf Logik zu setzen und sich davon zu lösen, „Scheinsicherheiten“ von Dritten zu verlangen, also einem „Lotsen“.

Auf diese Weise gut ausgestattet, darf auch den zunehmenden Krisen, Drangsalierungen und drohenden Katastrophen mit Zuversicht begegnet werden. Man kann sogar dankbar sein für diese Krisen insofern, als sie diese Gesellschaft und uns als Individuen aus der Schockstarre der letzten Jahrzehnte herausgerissen haben und uns herausfordern, uns für Neues zu öffnen. Denn wir Menschen lernen nun mal leider nur auf zwei Arten: Einsicht oder Schmerz, wobei wir uns meistens für Variante zwei entscheiden.

Möge es dem Leser gelingen, das angebotene, höchst wertvolle, weil erhellende Wissen erfolgreich anzuwenden.

592 Seiten geballtes Wissen – mit den Inhalten des @diplomateninterviews Telegram Kanal

Das Folgende ergänzt die Buchinhalte und die Fragen: Was unterscheidet die Bundesrepublik Deutschland von Deutschland? Sind beide Begriffe deckungsgleich? Ist die BRD der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das zwar existiert, aber handlungsunfähig ist?

Horst Bowitz am 18. November 2022
Wissen wir denn etwa nicht, dass Deutschland in der Erscheinungsform des im Jahre 1871 gegründeten und im Jahre 1919 in Versailles auf der Grundlage eines völkerrechtlich ungleichen Vertrages begrenzten/zerstückelten Deutschen Reiches (DR) seit der Verhaftung der letzten deutschen (NS-)Reichsregierung am 23. Mai 1945 durch britisches Militär fremdbeherrscht wird?

Daran hat sich bislang absolut nichts geändert.

Die Inhaber der Herrschaft über das DR – die vier WK II-Hauptsiegermächte – verfügen über das Staatsgebiet des DRs (vgl. Artikel 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ) unter Außerachtlassung des Regelwerkes der Charta der Vereinten Nationen nach ihrem Belieben.

Ein Ausdruck dieser Beliebigkeit ist die Existenz des arglistig mit einem BRD-Etikett (BRD = Bundesrepublik Deutschland) verzierten und im Jahre 1990 mit deren Einwilligung (vorherigen Zustimmung) räumlich erweiterten Rechtsnachfolgers der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (vgl. GG-Artikel 133).

Diese sogenannte BRD ist nach dem 1973er BVerfGE 36 1 ff mit dem im vorerwähnten GG-Artikel 116 räumlich markierten Deutschland als Ganzes NICHT identisch. Deren Leitung handelt auch nicht amtseidgemäß zum Wohle des deutschen Volkes.

Somit ist es auch abwegig, die räumliche Erweiterung der BRD im Jahre 1990 als eine Wiedervereinigung Deutschlands wahrzunehmen oder wahrnehmen zu lassen.

Die vier WK II-Hauptsiegermächte haben das Staatsgebiet des DR im Jahre 1945 als das Staatsgebiet eines Feindstaates ausschließlich (!) zu dem Zweck in Besitz genommen, um hier das bereits lange vor dem Jahre 1939 nachlesbar offenbarte Kriegsziel zu verwirklichen („Zermalmung“ Deutschlands bzw. Deutschland nach dem WK I in einem weiteren Waffengang diesmal endgültig zu besiegen ).

Keineswegs ging es im WK II um eine Befreiung des deutschen Volkes von der NS-Herrschaft, was auch in der US-Direktive JCS 1067 vom April 1945 nachgelesen werden kann.

Die Vereinbarung eines Friedens mit dem als Feindstaat dämonisiert gebliebenen DR würde ja die Verwirklichung der vorerwähnten Kriegszielvorstellung ausschließen.

Die BRD-Leitung, welche die siegermächtig bedingte Bundes-„Demokratie“ als eine Funktion der westlichen drei WK II-Hauptsiegermächte begriffen hat, weist das durch sachbezüglich schlüssiges Handeln auch in einer Weise nach, welche diese Siegermächte zufriedenstellt.

Als eklatantes Beispiel dafür verweise ich – Grundgesetz hin – Grundgesetz her – auf deren im Jahre 2008 per REGIEUNGSonline-Verlautbarung erklärten Verzicht auf die Wiederherstellung eines selbstbestimmt verfassten DR durch Ausführung des GG-Artikels 146 .

Ich meine, dass wir die unsere Haare sträuben lassende Wirklichkeit nicht – ganz im Sinne der Widersacher des DRs – vernebeln sollten.

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