Wem in der BRD nützen all die vermeintlichen Holocaustleugner?

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Vorbemerkung: Es ist über die Maßen unverschämt, mich wegen meiner Artikel über den Holocaust immer wieder als Holocaust-Leugner anzugreifen und zu denunzieren! Lesen hilft! Die vermeintlichen Verstöße gegen §130 StGB haben zugenommen, weil der Paragraf von der ersten Version in 1872 bis zur aktuellen Version verändert worden ist. Ursprünglich waren es 33 Worte, jetzt sind es 506.

Das Schema ist immer gleich: Ein Denunziant glaubt, eine Holocaustleugnung zu erkennen und teilt seinen Verdacht der Justiz mit. Die Beweggründe und die Situation des Denunzianten werden den Beschuldigten verschwiegen. Praktisch jeder kommt in Frage. Damit sind auch Justizmitarbeiter unter den Verdacht zu stellen, solche Beschlüsse anzustoßen. Nachdem ich ein zweites Mal betroffen bin, komme ich langsam ans Nachdenken und hinterfrage den Sinn von eingestellten Ermittlungsverfahren und Freisprüchen vor Gerichten. Die Einzelheiten zum 4. August 2016 sind diesem Artikel zu entnehmen:

3. September 2016 | Das Reizwort Holocaust

Grundsätzlich werden Computer, Smartphones und Datenträger beschlagnahmt, obwohl diese keinen sachlichen Zusammenhang zu Kommentaren und Artikeln auf Internetseiten haben können. Sie sind in diesem Sinne keine Tatwaffen wie ein Messer oder eine Schusswaffe. Inhalte sind nämlich allein in Rechenzentren gespeichert. In meinem Fall steht die berufliche Nutzung von Rechner und Smartphone im Vordergrund. Daher ist die Beschlagnahmung mit einer unbegründbaren Geschäftsschließung gleichzusetzen, weil es meine Betriebsmittel sind. Oder ist die Geschäftsschädigung eines zu Unrecht Beschuldigten das vordergründige Ziel und der Beschluss nur ein Vorwand?

Es unmöglich, im ebay- oder im amazon-Verkäuferkonto die Urlaubseinstellung zu aktivieren, weil die Kriminalpolizisten auf sofortiger Ausschaltung des Rechners und Übergabe bestehen. Hier liegt ein Machtmissbrauch vor, obwohl keinerlei Gefahr im Verzuge ist. Der Beschluss wurde am 24. Juli 2020 gefasst und am 14. September 2020 wurde beschlagnahmt.

Ein Satz wurde aus dem Zusammenhang gerissen und eine falsche Tatsachenbehauptung aufgestellt, die vollkommen konträr zu meinem Folgesatz im Kommentar steht. Damit ist offenkundig, dass man großen Wert auf die Einstellung solcher Verfahren legt. Ich zitiere aus der Quelle:

3. August 2016 | Gerd Ittner: Wieder mal sieht man weit mehr Freiheit (und weisse Deutschheit ) in der ex-DDR!

EPOCHALES URTEIL
Enorm, mit welchem Haß diese Richter jetzt „zum Abschuß freigegeben werden und wie die Hetze gegen die Meinungsfreiheit einsetzt – aus nackter Angst, daß sich der Durchbruch der Wahrheit nicht mehr aufhalten läßt!

https://www.welt.de/politik/deutschland/article157454571/Freispruch-fuer-den-Holocaust-Verharmloser-Pueschel.html

Mein Kommentar am 20. Februar 2020 um 16:30 Uhr
Durch Hans Püschel habe ich gelernt, meine Wortwahl zu optimieren. Niemand hat behauptet, es seien sechs Millionen Juden verbrannt worden! Das sind Falschmeldungen von Lügnern! Es ist daher sinnlos, diese Lügen entkräften zu wollen. Die nachgewiesenen Opferzahlen belege ich durch Links zu politisch korrekten Quellen.

Der gelb markierte Satz fehlt im Beschluss. Durch ihn allein ist der Beschluss bereits hinfällig. Mein Kommentar besteht aus drei weiteren Absätzen mit Erläuterungen und drei Links zu Artikeln von mir. Die falsche Tatsachenbehauptung im Beschluss ist reine Fantasie. Ich habe Ausdrucke gefertigt, um die Zusammenhänge zu belegen, und einen Ausdruck des Beschlusses des Oberlandgerichtes Naumburg beigelegt.

OLG Naumburg, 22.10.2015 – 2 Rv 150/14 | Der Beschluss als PDF-Datei

Hans-Pueschel.info

Heute früh von 9:00 bis 9:40 Uhr war die Vernehmung. Das Protokoll und meine Unterlagen liegen jetzt einem Staatsanwalt zur Entscheidung vor. Ich habe die Dringlichkeit der sofortigen Rückgabe meiner Geräte kundgetan, weil ich sie beruflich benötige. In 2016 erhielt ich meinen Rechner irreparabel defekt zurück. Ein Polizeitechniker hat die beiden Festplatten ausgebaut, um die Inhalte zu kopieren, und dabei Zerstörungen hinterlassen. Es wäre sinnfrei gewesen, mit dem Kauf eines anderen vom 4. bis zum 23 August zu warten. Damals musste ich täglich einen Pressetext für einen Kunden veröffentlichen.

Schlussfolgerungen
In der BRD werden vermeintliche Gedankenverbrechen verfolgt und Gewalttäter gegen Menschen, Tiere und Sachen werden auf Bewährung entlassen, auch wenn sie Wiederholungstäter sind. Selbst innerhalb der Gewalttäter ist das Strafmaß unterschiedlich: Es wird nach Antifaschisten und Nazis, nach illegalen Einwanderern mit mehreren Identitäten und Clanmitgliedern unterschieden. Was ist das für eine untaugliche Justiz, die eine weltanschauliche Brille trägt und mit zweierlei Maß misst? Der praktische Nutzen der Denunzierung liegt in mehreren Stunden Büroarbeit und in einem Polizeieinsatz zur Beschlagnahmung, der ebenfalls ein bis zwei Stunden beanspruchte.

Das Buch „Die Zeit des Anderen“ von David Schlesinger liefert Erklärungen, warum es notorische Lügner mit blinden Flecken in der Wahrnehmung gibt, die diese automatisch aus ihrem Unterbewusstsein mit ihrer Weltsicht füllen. Dieses Erklärungsmodell macht mir verständlich, warum es Menschen gibt, die ohne Bewusstsein nur Teile eines Satzes verarbeiten können und das Unverstandene mit ihrer Fantasie füllen. Diese geistig kranken Menschen lügen unbewusst, weil sie traumatisiert sind. Ihre Wahrnehmungen sind gestört und sie leiden Todesangst, die sie nur durch ihre angepasste Weltsicht in Schach halten können, die in zwanghafte Handlungen mündet.

Es ist daher sinnfrei, solchen Menschen Einzelheiten zu erläutern, weil diese Gedanken unverstanden bleiben. Ich legte großen Wert auf folgenden Wortlaut im Vernehmungsprotokoll, den ich handschriftlich nachgetragen habe, weil der Polizeibeamte außerstande war, ihn ins Protokoll zu schreiben: „Der Holocaust hat stattgefunden. Es besteht kein Anlass, irgendetwas zu verharmlosen oder zu relativieren.“ Ursprünglich stand versehentlich der Satz im Protokoll: „Ich verharmlose den Holocaust.“ Dies habe ich beanstandet und so besserte er nach auf „Ich verharmlose nicht den Holocaust.“ Doch dieser korrigierte Satz kommt im Unterbewusstsein eines Lesers genau in der ersten Version an. Das habe ich aufgrund meiner sprachlichen Fertigkeiten als Journalist sofort erkannt.

Es dient der journalistischen Sorgfaltspflicht, darauf hinzuweisen, dass im Laufe der Jahrzehnte unterschiedlich viel Tote geschätzt wurden und dass zu jeder Zeit, auch heute, die Schätzungen weit auseinanderliegen. An diesen Spekulationen habe ich mich nie beteiligt, sondern ich habe stets nachgeforscht, welche offiziellen Quellen welche Zahlen wann veröffentlicht haben.

Allein der Umstand, dass ich mich dem Holocaust widme, macht mich in der Wahrnehmung notorischer Lügner zu einem Holocaustleugner, Holocaustverharmloser oder Holocaustrelativierer. Sie sind außerstande, meine Texte mit Unterscheidungsvermögen zu lesen.

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