„Es geht einerseits um die zahlreichen Leistungs- und Kostenträger, die für Integrationsleistungen in Betracht kommen können. Andererseits aber auch um die einzelnen Möglichkeiten der Unterstützung selbst. Denn die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige und damit oftmals zwischen den einzelnen Behörden hin- und hergeschobene Leistung, deren Anspruchsvoraussetzung zwar ziemlich klar ist, die Zuständigkeit aber nicht selten im Unklaren bleibt“, erklärt der 37-Jährige und nennt als Beispiel die häufigen Verweise an Betroffene: „Selbst beim Sachbearbeiter hat man immer wieder den Eindruck, als würden er sich nicht sicher sein, wer denn nun für den jeweiligen Fall verantwortlich ist. Im Zweifel schicken sie die Antragssteller dann einfach weiter zum nächsten Amt. Da gehen wertvolle Wochen und Monate verloren und die Möglichkeit auf Partizipation wird unnötig verschleppt“.
Nachdem die Eingliederungshilfe nicht nur die Arbeit und Ausbildung umfasst, sondern nahezu in jedem Bereich des täglichen Lebens zu besserer Partizipation und einer selbstbestimmten Gestaltung der Existenz ansetzen kann, bleibe laut Riehle zudem missverständlich, welche Leistung für die aktuelle Daseinssituation des Einzelnen passt: „Wir sollten die Eingliederungshilfe neu strukturieren, indem wir ihre Bestandteile nicht gegeneinander ausspielen, sondern sie zu einem Bündel zusammenfassen, das Unterstützung aus einem Guss bietet. Denn unser Alltag ist fließend und lässt sich nicht in glasklar definierbare Bereiche unterteilen. Der Ansatz des Persönlichen Budgets sollte uns Wegweiser sein. Denn indem wir behinderten Menschen mit einem finanziellen Spielraum Gelegenheit für Selbstbestimmung und die eigene Organisation der benötigten Hilfen geben, wird die Leistung bedarfsgerecht. Immerhin es soll nicht an den Mitarbeitern gleich mehrerer unterschiedlicher Stellen liegen, einzelne Maßnahmen zu gewähren und sie im Zweifel überlappend und ineffektiv laufen zu lassen. Der Gedanke, Sachleistungen und Beistand als wesentliche Werkzeuge individuell zu kombinieren, dass kein Flickenteppich, sondern ein doppelter Boden für den Fall gespannt wird, dass der Betroffene auf externe Begleitung angewiesen ist, imponiert mir sehr“, erklärt der Coach vom Bodensee, der selbst behindert ist.
Dennis Riehle verweist darauf, dass es Deutschland nicht an Instrumenten mangele, um Teilhabe zu gewährleisten: „Stattdessen fehlt es uns an Koordination, Wegweisung und Aufklärung im Dschungel der Paragrafen und Gesetze. Die immerwährende Frage: Brauche ich Betreuung, Assistenz oder Pflege? macht sehr deutlich, worum es geht. Wir müssen die Vielzahl an Optionen entflechten und sie zielgenauer umreißen, damit die behinderte Person verstehen und nachvollziehen kann, welche Chancen ihr zur Verfügung stehen. Und wenn sie aber partizipieren, benötigen wir barrierefreie Rechtsansprüche, für deren Auslegung es keine Experten braucht. Kurz und prägnant muss den Menschen mit Handicap vermittelt werden können, was Eingliederung umfasst und abdecken kann. Einzelne Leistungen müssen zueinander kompatibel sein und sich ergänzen. Und für die Edukation sollte es ein Mehr an Beratungsstellen vor Ort oder im Internet geben, die es vermögen, Verordnungen auf das Wesentliche herunterzubrechen und in gerechte Sprache zu übersetzen. Es wäre vorteilhaft, wenn bereits die Legislative darauf hinarbeiten würde, dass die Eingliederungshilfe transparent wird, ohne dabei ihren eigenen Anspruch aufzugeben. Ihre Wirkung ist da, doch ihre Flexibilität lässt zu wünschen übrig. Wir brauchen zwar einheitliche Standards und entsprechende Grundlagen, die für alle verbindlich sind. Aber es genügt nicht, Leistungen wie Schablonen über die Betroffenen zu stülpen und zu hoffen, dass ihm damit geholfen ist. Und am Ende muss für jeden deutlich werden: Wohin muss ich mich wenden, wenn ich in einer konkreten Lebensphase bin?“, argumentiert der Psychologische Berater abschließend.
Die Beratung mit Handicap ist bundesweit kostenlos für jeden unter www.beratung-riehle.de erreichbar.
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